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Recht / Karlsruhe prüft Einsatz von Wahlcomputern bei Bundestagswahl
28. Oktober 2008
Karlsruhe (ddp). Das Bundesverfassungsgericht prüft heute, ob der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Der Zweite Senat verhandelt über Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern - dem Informatiker Ulrich Wiesner und seinem Vater, dem Politikwissenschaftler Joachim Wiesner. Rund zwei Millionen Wähler haben bei der Bundestagswahl 2005 ihr Votum elektronisch per Wahlcomputer abgegeben. Die Kläger beanstanden vor allem, dass der Einsatz der Wahlgeräte gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstoßen hat. Niemand könne kontrollieren, ob tatsächlich alle abgegebenen Stimmen unverändert im Stimmenspeicher abgelegt würden. Wahlcomputer seien manipulierbar.
ddp/dmu/arh
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